Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sie können sich die AGBs auch hier als PDF-Datei herunterladen:

§1
Abschluss des Gastaufnahmevertrages

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
  2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
  3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§2
Leistungen, Preise und Bezahlung

  1. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog.
  2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Mit der verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtaufenthaltspreises zu zahlen.
  4. Der vereinbarte Restbetrag ist am Tage der Anreise fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist. Verbrauchsabhängige Nebenkosten werden am Abreisetag abgerechnet.
  5. Wird die Anzahlung nicht fristgemäß geleistet, ist der Beherbergungsbetrieb nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

§3
Rücktritt

  1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
    Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10 % bis 20% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
  3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast/Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Gästebeitrag:
    bei Unterkünften ohne Verpflegung 90 Prozent
  4. Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
  5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
  7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

§4
Mängel der Beherbergungsleistung

Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

 

§5
Haftung

  1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht oder der Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
  2. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

§6
Verjährung

Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

§7
Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es findet deutsches Recht Anwendung.
  2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
  3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§8
Widerrufsrecht

Bitte beachten Sie, dass bei rechtsverbindlich abgeschlossenen Gastaufnahmeverträgen nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht Ihrerseits als Gast bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht besteht, sondern Sie im Falle eines Rücktritts oder der Nicht-anreise damit rechnen müssen, dass Sie Rücktrittskosten bezahlen müssen! Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

§9
Weitere Mietbedingungen

Seit dem 01.08.2004 sind Privatpersonen gesetzlich verpflichtet, Rechnungen zwei Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Der Gesamtpreis versteht sich zzgl. der von der Kurverwaltung in Rechnung zu stellenden Kurtaxe.

Betriebskosten sind im Preis enthalten. Änderungen vorbehalten!

Die örtliche Kurtaxe wird gesondert mit Herrn oder Frau Higgen abgerechnet.

Anreise ab 16:00 Uhr oder nach Absprache mit Herrn oder Frau Higgen.

Abreise bis 10:00 Uhr oder nach Absprache mit Herrn oder Frau Higgen.

  1. Die Ferienwohnung darf nur von der in diesem Mietvertrag festgelegten Zahl der Erwachsenen und Kinder genutzt
  2. Der Vermieter stellt die Ferienwohnung nebst Inventar dem Mieter zur Verfügung.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, das Inventar pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen, soweit sie durch unsachgemäße Behandlung hervorgerufen Er übernimmt auch die Haftung für die Schäden, die durch Kinder entstanden sind.
    Eventuell schon bestehende Mängel (auch in der Qualität des Mietobjektes inklusive einer sachgerechten Endreinigung) sind sofort nach Bezug zu reklamieren. Hierbei ist die Ausstattung der Wohnung und die in der Ferienwohnung bestehendem Inventar auf Unversehrtheit zu überprüfen. Spätere Beanstandung bezüglich der Qualität der Wohnung können nicht berücksichtigt werden.
  4. Tierhaltung und Rauchen ist in der Wohnung sowie auf dem Balkon nicht gestattet sowie die Benutzung des Treppenbereiches innerhalb der Wohnung.
  5. Anstößiges und ruhestörendes Verhalten kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. Ersatzansprüche des Mieters für den bereits entrichteten Mietpreis bestehen in diesem Fall.
  6. Stornierungen müssen sofort vom Mieter gemeldet werden!
  7. Der Mieter verpflichtet sich, den Abfall nach angegebener Anleitung zu sortieren.
    Für Kosten, die durch unsachgemäße Abfalltrennung entsteht, haftet in vollem Umfange der Mieter.
  8. Der Abschluss einer Rücktrittsversicherung obliegt dem Mieter. Die Prämie für diese Versicherung zahlt der Mieter direkt an den Versicherer. Sie ist nicht Bestandteil dieses Vertrages, bzw. nicht Voraussetzung für diesen.